EAAP

Energiearbeit und astrologische Psychologie

Berufscodex

Beraterinnen und Berater mit einem EAAP-Diplom bekennen sich zu folgenden Richtlinien und Verpflichtungen einer gemeinsamen Berufsethik. Sie achten auf eine klientenzentrierte Arbeitsweise in Respekt der geistigen und konfessionellen Freiheit jedes Menschen. Sie respektieren das Recht der Klientinnen und Klienten auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. Die Arbeitsweise ist ressourcenorientiert.

  • Sie verhalten sich gegenüber den Klientinnen und Klienten mit einer grösstmöglichen Transparenz und Ehrlichkeit. Sie enthalten sich jeglicher verletzender und diskriminierender Äusserungen bezüglich ethnischer und ethischer Zugehörigkeit, Herkunft, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer und ideologischer Gesinnung, Schicht- und Berufszugehörigkeit, Alter und Geschlecht.
  • Sie achten auf eine grösstmögliche Echtheit und Übereinstimmung zwischen den beruflichen Handlungsmaximen und der eigenen Lebenspraxis.
  • Sie bemühen sich gegenüber den Klientinnen und Klienten um eine grösstmögliche Transparenz in der Arbeitsweise und Arbeitsmethode.
  • Sie distanzieren sich von determinierenden Betrachtungsweisen  und Prognosen.
  • Sie respektieren die Eigenständigkeit der Klientinnen und Klienten was die Dauer einer Begleitung betrifft. Das heisst, sie geben der Optimierung des Prozesses gegenüber den eigenen ökonomischen Bedürfnissen den Vorrang. Dies gilt auch bezüglich der Intensität des Prozesses und was die Weiterempfehlung von Klientinnen und Klienten an andere Fachpersonen betrifft, wenn dies als sinnvoll erscheint oder eine Empfehlung von Klientinnen und Klienten erfragt wird.
  • Sie unterstellen sich der Schweigepflicht gegenüber Drittpersonen und Institutionen. Die Schweigepflicht umfasst sämtliche Informationen über die KlientInnen selbst sowie über andere Personen und Institutionen, die in Zusammenhang mit den Klientinnen und Klienten stehen. Sie gewährleisten die volle Diskretion. Dies gilt in jedem Fall, es sei denn eine/ein Klientin/Klient entbindet die Beraterin/den Berater aus freiem Willen und ohne äusseren Druck von der Schweigepflicht. Dies gilt auch nach Beendigung der beruflichen Beziehung.
  • Während der Dauer des beruflichen Verhältnisses ist eine sexuelle Beziehung mit oder sexuelle Handlung gegenüber Klientinnen und Klienten in jeglicher Form zu unterlassen.
  • Sie sind sich der Gefahr bewusst, eigene Inhalte auf ihr Gegenüber zu projizieren. Demnach zeigen sie die Bereitschaft, die Qualität ihrer Arbeit permanent zu hinterfragen und weiterzuentwickeln, sei es im Rahmen einer Weiterbildung, Supervision, Intervision oder Selbsterfahrung.
  • Sollten sie sich gezwungen sehen, einer Person ihre Dienste zu verweigern, teilen sie dies der betreffenden Person angemessen und ohne verletzende Absicht mit. Ihre Arbeit gründet auf astronomisch einwandfreien Berechnungen. Sie empfehlen Klientinnen und Klienten die Geburtszeit dem amtlichen Geburtsschein zu entnehmen.